12.02.26 t/redaktion b/peta
So will Niedersachsen die Anbindehaltung von Rindern beenden
Was klingt wie ein Relikt aus der Agrargeschichte des 19. Jahrhunderts, ist in Deutschland im Jahr 2026 noch Realität: Rinder, angebunden mit Eisenketten im Stall, ohne Platz für Bewegung oder Blickwechsel. Niedersachsens neue Initiative will dem ein Ende setzen und fordert ein klares Zeichen für mehr Tierwohl in der Haltung.
Wie die Rechtslage heute aussieht
Rein rechtlich ist die sogenannte Anbindehaltung von Rindern kein ausdrücklich erlaubter Standard im deutschen Recht. Das deutsche Tierschutzgesetz verlangt, dass Tiere „artgemäß“ gehalten werden – was frei bewegbares, sozial interagierendes Leben einschließt. Dennoch leben aktuell deutschlandweit fast eine Million Rinder in Anbindesystemen, teils ganzjährig, teils saisonal beziehungsweise in sogenannten kombinierten Systemen, in denen wenige Stunden Freigang täglich erlaubt, aber die Tiere für den Großteil der Zeit festgezurrt sind.
Das Thünen-Institut schätzte, dass im Jahr 2020 rund 10% aller Rinder in Anbindehaltungen standen und circa 28% der Betriebe diese Form zumindest teilweise nutzten. Obwohl der Bedarf für ein bundesweites Verbot seit Jahren auf der politischen Agenda steht, ist eine klare gesetzliche Regelung auf Bundesebene bisher nicht verabschiedet worden – teils aus Lobby- und Struktur-Debatten, teils aus Ressortstreitigkeiten.
Anbindehaltung bedeutet Leid
Stell dir vor, du müsstest deinen Tag auf einer Matte verbringen, ohne Aufstehen, ohne Spaziergang, ohne soziale Nähe außer Nasenkontakt durch Gitter. Genau das erleben Rinder in Anbindehaltungen: Sie können sich kaum drehen und haben keine Möglichkeit, ihr natürliches Bewegungsbedürfnis auszuleben, was wiederum zu physischen Problemen wie Gelenkentzündungen, Hufschäden, Euterproblemen und Muskelatrophie führt.
Psychisch betrachtet entsteht vor allem Stress – die fehlende Umweltstimulation wirkt deprivierend und kann Verhaltensstörungen auslösen. Tierärzt:innen und Tierschutzverbände sehen deshalb in der Anbindehaltung einen klaren Verstoß gegen grundlegende Standards und sprechen von einer Form der systematischen Einschränkung, die längst überholt ist und rechtlich nicht standhält.
Das hat Niedersachsen vor
Mit einem Vorstoß, der vor kurzem in Hannover vorgestellt wurde, hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Erlass entwickelt, der die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen grundsätzlich untersagen soll. Konkret bedeutet das: Betriebe ohne Auslauf, die ihre Rinder ganzjährig angebunden halten, müssen sich binnen sechs Monaten melden und innerhalb von 18 Monaten Umbau- oder Aufgabepläne vorlegen. Für kombinierte, saisonale oder eingeschränkte Formen gibt es gestaffelte Übergangsfristen.
Warum das eine große Sache ist? Niedersachsen hat deutschlandweit einen der größten Bestände an angebundenen Rindern. Aktiv wird damit erstmals ein Bundesland klare Vorgaben machen, statt die Anbindehaltung weiter als „geduldete Praxis“ laufen zu lassen. Und ja: Das Ganze kommt nicht aus dem luftleeren Raum. Tierschutzverbände wie PETA kämpfen seit Jahren gegen die Anbindehaltung, begrüßen den Schritt Niedersachsens als Signalwirkung und fordern eine Ausweitung auf Bundesebene.
Für die Landwirtschaftspolitik bedeutet das mehr Planungssicherheit durch klare Fristen, gleichzeitig aber auch die Herausforderung, Stallbau- und Haltungssysteme umzubauen – idealerweise unterstützt durch Beratungs- und Förderprogramme. Für Tiere ist es ein echter Befreiungsschritt. Und für die Landwirtschaft ein Plädoyer: moderne Tierhaltung muss mehr können als nur „überleben“, sie muss respektieren, dass Lebewesen mehr sind als Milch- oder Fleischmaschinen.
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