Regenbogen-Sticker auf dem Equalify steht, für Gleichberechtigung in der Ehe

28.11.25 t/redaktion b/duncan lau

EuGH-Urteil: Gleichgeschlechtliche Ehe muss anerkannt werden

Der Europäische Gerichtshof hat vor wenigen Tagen entschieden, dass gleichgeschlechtliche Ehen, die legal in einem EU-Land geschlossen wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden müssen. Die Entscheidung fiel im Fall zweier polnischer Männer, die 2018 in Berlin heirateten und deren Ehe in Polen schlicht ignoriert wurde – eine Ignoranz, die nun Geschichte ist.

Das war der Ausgangspunkt

Miłosz Przepiórkowski und Mateusz Urban wollten in Polen lediglich das, was jedes Paar erwarten darf: rechtliche Anerkennung ihrer Ehe. Polens Behörden winkten ab, inklusive dem Hinweis, dass die polnische Verfassung gleichgeschlechtliche Ehe nicht kennt. Das wiederum veranlasste das nationale Gericht, den Fall nach Luxemburg zu tragen, wo der EuGH festellen musste, dass die Verweigerung der Anerkennung gegen EU-Grundrechte verstößt – insbesondere gegen Freizügigkeit und die Achtung des Familienlebens.

Der EuGH verpflichtet die Staaten dabei jedoch nicht, selbst die Ehe für alle gesetzlich einzuführen. Kein Land muss also seine Verfassung umschreiben – was die Staaten aber müssen: eine im EU-Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe als solche anerkennen. Das bedeutet kein „Symbolstatus“, keine „Ehe light“ oder andere ausgrenzende Quatschkonzepte, sondern volle rechtliche Wirksamkeit. Das bestätigt auch die Reuters-Meldung, die die Tragweite des Urteils für Reisefreiheit und Familienrechte betont.

Die emanzipatorische Dimension

Das Urteil eröffnet eine völlig neue Praxis für queere Menschen in Ländern ohne Ehe für alle: Statt darauf zu warten, dass nationale Regierungen irgendwann – vielleicht – Menschenrechte entdecken, können sie nun ins EU-Ausland reisen, dort legal heiraten und anschließend die Anerkennung einfordern. Europa wird damit vom Flickenteppich zum Möglichkeitsraum, in dem Grundrechte nicht an der Landesgrenze abprallen. Gleichzeitig bricht das Urteil ein Stück weit die Macht nationaler Anti-LGBTQ-Gesetzgebungen. Staaten, die ihre queeren Bürger:innen bisher in rechtlicher Unsichtbarkeit gehalten haben, können die Anerkennung solcher Ehen nicht länger verweigern. Der EuGH zwingt sie zwar nicht dazu, die Ehe für alle einzuführen, aber sehr wohl dazu, niemanden aufgrund der sexuellen Orientierung zu diskriminieren — ein subtiler, aber kraftvoller Schlag gegen ideologisch betonierte Rechtslogiken.

Auch gesellschaftlich wirkt das Urteil, denn wenn ein Paar aus Polen in Berlin heiratet und in Warschau als Ehepaar anerkannt wird, verschiebt das den Diskurs. Queere Lebensrealitäten werden sichtbar, rechtlich abgesichert und sind institutionell nicht mehr wegzuleugnen. Anerkennung erzeugt Alltag — und Alltag erzeugt Normalität. Das Urteil ersetzt zwar keine landeseigenen Reformen oder politische Kulturarbeit, aber es verändert den Ausgangspunkt: Kein EU-Staat darf eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe mehr beim Grenzübergang zurückweisen. Die Ehe reist mit — und bleibt gültig. Und manchmal reicht ein Gerichtsurteil, um eine Tür vielleicht so weit aufzustoßen, dass spätere Generationen bestenfalls einfach hindurchgehen können.

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