Ein Herz auf eine Wand gesprüht, auf der vorher vermutlich rechte Parolen standen

28.09.25 t/redaktion b/bekky bekks

Gerichtsurteil bestätigt: Hakenkreuze übermalen ist nicht strafbar

Das Göttinger Amtsgericht ist der Meinung, wer ein Hakenkreuz übermalt, begeht nicht automatisch Sachbeschädigung. Klingt nach einer juristischer Spitzfindigkeit – ist aber ein echter Gewinn für die Demokratie. Denn endlich werden nicht mehr die Personen bestraft, die ein Nazi-Symbol überpinseln, sondern hoffentlich die, die es stehen lassen wollen oder gar an die Wand vomiert haben.

Der Fall: Strafbefehl gegen eine Aktivistin

Ausgangspunkt war ein Strafbefehl gegen die Aktivistin Ezra Rudolph vom Göttinger Bündnis gegen Rechts. Rudolph hatte im Iduna-Zentrum Hakenkreuze und rechte Parolen übermalt, nachdem die Hausverwaltung diese zwar provisorisch überschmiert, aber nicht wirklich entfernt hatte, sodass die ursprünglichen Machenschaften sichtbar blieben.

Statt Dank gab es Anzeige und einen Strafbefehl über 500 Euro. Doch das Amtsgericht winkte ab, es gäbe keinen hinreichenden Tatverdacht, so die Argumentation. Denn übermalt wurde nicht die „eigentliche“ Wand, sondern bereits illegale Farbkreationen. Das Gericht sendet damit ein Zeichen an Eigentümer:innen und Verwaltungen, die ohnehin verpflichtet sind, verfassungsfeindliche Symbole zu beseitigen: Wer faschistische Zeichen stehen lässt, kann anschließend nicht einfach den Aktivismus anprangern, sondern muss spätestens jetzt selbst Verantwortung übernehmen.

Mehr als nur ein Urteil: Ein Gewinn für Gesellschaft und Demokratie

Die Entscheidung wirkt wie ein kleiner, aber notwendiger Korrekturfaktor im urbanen Alltag. Aktivist:innen, Künstler:innen und Zivilgesellschaft können nun öffentlich Stellung beziehen, ohne Angst vor Strafverfolgung haben zu müssen. Das stärkt den demokratischen Raum, in dem Hasssymbolik keinen Platz hat. Übermalen wird so zu einer Form des Widerstands – legal und sichtbar. Der Rechtsstaat schützt nicht mehr die, die Hass verbreiten, sondern die, die ihm sichtbar begegnen. Er schützt das Recht auf aktiven, kreativen Widerstand in Straßen, Häuserfluren und überall dort, wo Menschen täglich erleben, was Zivilcourage bewirken kann.

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